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Oberster Gerichtshof

Urteil: Hotelbetreiber hat dafür zu sorgen, dass das Wasser nicht gesundheitsschädlich ist – Legionellen-Vergiftung mit Folgen

    (Wien, 05. November 2013) Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Ein Hotelier hat eine für die Gesundheit gefahrlose Inanspruchnahme auch von Duschwasser sicherzustellen. Zu diesem Zweck muss er eine regelmäßige Überprüfung der Wasserinstallationen durch einen Fachmann vornehmen lassen. Für einen Fehler des beigezogenen Installateurs muss er einstehen. Dies entschied nun der Oberste Gerichtshof in Wien.