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Oberverwaltungsgericht Münster

Urteil – Aus für Hygiene-Internetpranger auch in Nordrhein-Westfalen – Oberverwaltungsgericht Münster stoppt Gastro Bashing

    (Münster, 25. April 2013) Aufatmen auch in NRW: Nach Bayern und Baden-Württemberg wird nun auch in Nordrhein-Westfalen der Internetpranger für die Gastronomie vorläufig verboten. Das Oberverwaltungsgericht Münster untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der dafür vorgesehenen Plattform (www.lebensmitteltransparenz-nrw.de) zu veröffentlichen (Aktenzeichen: 13 B 192/12, 13 B 215/13, 13 B 238/13, Beschlüsse vom 24. April 2013). Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.

    Kölner Bettensteuer rechtswidrig – Oberverwaltungsgericht Münster gibt Hoteliers Recht

      (Berlin, 23. Januar 2013) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Satzung der Stadt Köln für die Erhebung der so genannten Bettensteuer unwirksam ist. „Nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht, dass Bettensteuern in Deutschland keine Zukunft haben“, sagte Dehoga-Präsident Ernst Fischer. Damit ist das Gericht der Auffassung des Dehoga gefolgt.

      Bettensteuer: Berufung vorm OVG Münster – Kölner Urteil pro Matratzen-Maut nicht rechtskräftig

        Die Hoffnung stirbt zuletzt: Das Kölner Musterverfahren gegen die Bettensteuer könnte sich vielleicht noch wenden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts pro Zwangsabgabe wird nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Damit sei das Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig, hieß es und die Stadt werde aufgefordert, die Satzung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auszusetzen. Denn sollte nach Jahren von einem Bundesgericht die Rechtswidrigkeit der Satzung festgestellt werden, drohen Rückerstattungsansprüche Hunderttausender Gäste.