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Oberverwaltungsgericht

Wegweisendes Urteil gegen Bettensteuer – Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Dortmund Erhebung der Matratzenmaut

    (Münster/Dortmund, 24. Oktober 2013) Ein wegweisendes Urteil gegen die Bettensteuer fällte nun das Oberverwaltungsgericht Münster. Damit wird der Stadt Dortmund zunächst die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für privat veranlasste Übernachtungen untersagt. Dagegen kann die Stadt Dortmund Beschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Interessant ist die Begründung der Richter: Die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für entgeltliche private Übernachtungen sei zwar grundsätzlich möglich, nicht aber als Steuerschuld des Unternehmers, wie es die Dortmunder Satzung regele.

    Kölner Bettensteuer: Endgültig rote Karte durch Bundesverwaltungsgericht

      (Leipzig/Köln, 12. August 2013) Endgültig rote Karte durch das Bundesverwaltungsgericht: Die Kölner Bettensteuer in ihrer alten Fassung ist nun Vergangenheit. Das Gericht wies die Beschwerde der Stadt Köln gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Januar zurück. Damit seien die rechtlichen Mittel ausgeschöpft, heißt es vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

      OVG gibt grünes Licht für Bettensteuer in Lübeck

        Auch der letze Widerstand scheitert: Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lübeck hat den Eilantrag eines örtlichen Hoteliers auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bettensteuer in der Hansestadt abgelehnt. Das Gericht habe keine grundsätzlichen Bedenken, teilte das OVG mit.