Skip to content

Paritätsklausel

Bei hrs.de wird die Hotelsuche künftig nach Gästebewertungen bestimmt (Foto: Ben Chams/Fotolia.com)

HRS scheitert mit Beschwerde gegen das Bundeskartellamt – OLG Düsseldorf erklärt Paritätsklauseln von HRS für klar wettbewerbswidrig

    (Düsseldorf, 09. Januar 2015) Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat die Beschwerde des Hotelbuchungsportales HRS gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes zu seinen Meistbegünstigungsklauseln vollumfänglich abgewiesen. Mit solchen Vertragsklauseln hatte HRS seine Hotelpartner über viele Jahre beispielsweise verpflichtet, nirgendwo günstigere Zimmerraten als auf dem Online-Portal anzubieten. „Dies ist ein enorm wichtiger Baustein zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit für die Hotellerie“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), den Ausgang des Prozesses.

    booking.com

    Paritätsklausel: Booking.com will auf EU-Druck hin nachgeben, aber nur ein bisschen – Hotels sollten Preishoheit zurück erobern

      (Brüssel/Berlin, 16. Dezember 2014) Kleines Zugeständnis: Booking.com will auf Druck der Europäischen Kommission hin die Paritätsklausel streichen. Dies kündigte die Kommission in Brüssel nun in einer Pressemitteilung an. Allerdings müssten die Hotels “Booking.com jedoch weiter Zimmer zu Preisen zur Verfügung stellen, die mindestens ebenso günstig sind wie die Preise, die sie über die hoteleigenen Online- und Offline-Buchungskanäle anbieten”, so die Verlautbarung. Diese Verpflichtung soll in allen EU-Staaten gelten, heißt es. Im Klartext: Booking.com gibt nach massiven Wettbewerbsuntersuchungen in Frankreich, Italien und Schweden nach, aber nur ein bisschen. Doch die Preishoheit für Hotels bedeutet dies indes nicht.