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Pranger

Urteil – Aus für Hygiene-Internetpranger auch in Nordrhein-Westfalen – Oberverwaltungsgericht Münster stoppt Gastro Bashing

    (Münster, 25. April 2013) Aufatmen auch in NRW: Nach Bayern und Baden-Württemberg wird nun auch in Nordrhein-Westfalen der Internetpranger für die Gastronomie vorläufig verboten. Das Oberverwaltungsgericht Münster untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der dafür vorgesehenen Plattform (www.lebensmitteltransparenz-nrw.de) zu veröffentlichen (Aktenzeichen: 13 B 192/12, 13 B 215/13, 13 B 238/13, Beschlüsse vom 24. April 2013). Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.

    Verbesserung der Verbraucherinformation: Wieder ein neues Gesetz

      (Berlin, 27. März 2013) Werden Missstände in der Lebensmittelproduktion festgestellt, wie jüngst der Nachweis nichtdeklarierten Pferdefleischs in Lasagne, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis Rufe nach strengeren Gesetzen – und besseren Kontrollen – laut werden. Rekordverdächtig ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

      Erneuter Rückschlag für Internetpranger: Berliner Bezirk muss Café von “Prangerliste” nehmen

        (Berlin, 30. November 2012) Neuer Rückschlag für die amtlichen Internetpranger: Nun verbietet das Verwaltungsgericht Berlin dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Bewertung von Gaststätten im Internet (Urteil vom 28. November 2012, Aktenzeichen VG 14 K 79.11). Ein Café-Betreiber hatte gegen die Veröffentlichung in der von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz geführten „Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften“ geklagt. Diue Richter monieren, dass für die eine „schlechte Beurteilung mit Prangerwirkung“ die gesetzliche Grundlage fehle. Es spreche bereits viel dafür, dass die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes im Lebensmittelbereich nur Warnungen vor konkreten Erzeugnissen erlaube.