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Protokollierung

Bundesregierung zu Mindestlohn-Aufwand: Protokollierung der Arbeitszeiten bleibt – Gegen Missbrauch beim Mindestlohn

    (Berlin, 28. Januar 2015) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten zu ändern. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am Mittwoch im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das Ministerium noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden.