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Ratenparität

Marek Gawel

Bei Direktbuchung immer 10 Euro günstiger – Interview mit Marek Gawel vom Bellevue Rheinhotel Boppard

    Boppard, 22. Februar 2017 – Vor rund einem Jahr stieg Marek Gawel bei Best Western aus: Sein Bellevue Rheinhotel in Boppard ist heute mit immer mehr Direktbuchungen stärker denn je. Er macht den OTA klar, dass alle Buchungspartner dieselben Raten bekommen – aber bei Reservierungen über bellevue-boppard.de der Preis stets zehn Euro günstiger ist. Wie das gut funktioniert, erläutert er im Interview bei HOTELIER TV & RADIO.

    Good Morning Hoteliers (115) – 2017 wird Jahr des Preiskampfes - Hören Sie meine neueste Kolumne bei HOTELIER TV & RADIO: https://soundcloud.com/hoteliertv/good-morning-hoteliers-115-2017-wird-jahr-des-preiskampfes

    Good Morning Hoteliers (115) – 2017 wird Jahr des Preiskampfes

      In eigener Sache – Wissenswertes und echter Nutzwert für Hoteliers – der Wochengruss “Good Morning, Hoteliers!” von HOTELIER TV & RADIO. Folge 115:
      Achten Sie darauf, wo Ihre Wholesaler-Raten buchbar sind, oft bei Billig-OTA. Das Ende der Ratenparität gibt Ihnen als Hotelier die unternehmerische Freiheit wieder, aber dies hat auch Tücken. Onlinebuchungsportale werden mit aller Macht versuchen, günstigere Raten anzubieten. Behalten Sie dies im Auge!

      Wie sich Hotels bei den Zimmerpreisen leicht austricksen lassen

        Berlin/Bern, 07. Oktober 2016 – Unternehmerische Freiheit ist nötig, aber Schlupflöcher für Preistricksereien sind kontraproduktiv: Bei den volatilen Raten können Hoteliers zwar zu mehr Direktbuchungen kommen, aber um welchen Preis? Moderne Preisbots wie von triprebel.com und dreamcheaper.com nutzen Schlupflöcher in den AGB aus, um bereits gebuchte Zimmer günstiger neu zu reservieren. Und bei telefonischer Anfrage unterbieten etliche Häuser gern die genannten OTA-Rate, um sofort eine kurzfristige Buchung zu generieren.

        Grafik: Arne Belau/hottelling

        Ratenparität für Hotels: OLG Düsseldorf lässt Booking.com einstweilig abblitzen

          Düsseldorf, 09. Mai 2016 – Booking.com ist mit seinen Eilanträgen im Beschwerdeverfahren gegen das Verbot auch enger Ratenparitätsklauseln des Bundeskartellamtes vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert. Der erste Kartellsenat des OLG Düsseldorf lehnte heute den Antrag des Buchungsportals auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ gem. § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB, d.h. auf Aussetzung der Kartellamtsentscheidung, vollumfänglich ab.

          Grafik: Arne Belau/hottelling

          Sieg für Direktvermarktung: Bundeskartellamt untersagt Booking jedwede Klausel zu Ratenparität in AGB und allen Vereinbarungen – Hotels können Zimmerpreise endlich wieder frei gestalten – Verfahren gegen Expedia geht weiter – Gegenwind in der gesamten EU

            UPDATE – Bonn – Klare Niederlage für booking.com: Das Bundeskartellamt untersagt dem OTA die erst im Juli diesen Jahres eingeführten engeren Paritätsklauseln in den AGB und sonstigen Vereinbarungen. Der deutsche und europäische Marktführer unter den Online-Buchungsportalen darf damit sowohl weite, als auch enge Paritätsklauseln gegenüber seinen Hotelpartnern in Deutschland nicht mehr anwenden. Andernfalls würde Booking.com eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte. Booking.com wurde aufgegeben, die beanstandeten Klauseln aus seinen AGB und Preferred Partner-Vereinbarungen zu entfernen. Endlich können Hotels nun auch rechtssicher die günstigsten Zimmerpreise in ihrer eigenen IBE anbieten. Die Klauseln müssen Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernt werden, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen. Gegen die Verfügung kann Booking Beschwerde beim OLG Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das laufende Verfahren wegen der Bestpreisklauseln des Wettbewerbers Expedia wird fortgesetzt. Das Bundeskartellamt steht weiterhin mit den in diesem Bereich aktiven europäischen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission in engem Kontakt und beteiligt sich im kommenden Jahr an einer Evaluierung der verschiedenen kartellbehördlichen Maßnahmen auf den europäischen Hotelportalmärkten

            Grafik: Arne Belau/hottelling

            Frankreich verbietet Ratenparitätsklauseln per Gesetz – IHA: Wichtiger Schritt für Hotels in ganz Europa, um die Kontrolle über ihre eigenen Angebote zurückzuerlangen

              (Brüssel/Paris, 10. Juli 2015) Die französische Nationalversammlung hat heute das so genannte „Loi Macron“ endgültig angenommen. Es enthält unter anderem ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Online-Buchungsportalen (OTA) und klassifiziert solche Vertragsbeziehungen rechtlich als „Vertretungsmandat“ („mandate contrat“). Dies ist die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers in Europa, Ratenparitätsklauseln in Verträgen generell zu verbieten. Mit dieser Entscheidung erhalten die Hoteliers in Frankreich endlich ihre unternehmerische Freiheit zurück und können ihren Gästen die Konditionen- und Buchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten. Frankreich ist damit neben Deutschland das zweite Land, in dem Ratenparitätsklauseln in den Verträgen der OTA verboten wurden.

              Hoteliers setzen sich gegenüber OTA in Sachen Buchungsprovision allmählich durch - Bei der Ratenparität dagegen herrscht Krieg (Foto: Media Images/fotolia.com)

              Auch Expedia bleibt bei Knebelverträgen: Hotel dürfen günstigere Zimmerraten nur bei anderen OTA anbieten – Zeit für einen Marketing-Masterplan für mehr Direktbuchungen

                (Bellevue/Washington, 02. Juli 2015) Von unternehmerischer Freiheit sind Hoteliers immer noch ein entscheidendes Stück weit entfernt: Ab 1. August gewährt auch das weltgrößte Reisebüro expedia.com – nach booking.com – seine AGB in Sachen Ratenparität an. Aber nur ein bisschen eben: Die Zimmerraten der Hotelpartner dürfen bei anderen OTA variieren, jedoch nicht auf der eigenen Hotel-Webpage. Für die Hotelsuche auf den wichtigen Metasearchern wie trivago.de oder kayak.com macht dies wenig Sinn.

                Hoteliers setzen sich gegenüber OTA in Sachen Buchungsprovision allmählich durch - Bei der Ratenparität dagegen herrscht Krieg (Foto: Media Images/fotolia.com)

                IHA warnt vor neuen AGB von booking.com – Verpflichtende Ratenparitäts-Klausel birgt Risiken

                  (Berlin, 29. Juni 2015) Ende letzter Woche teilte Booking.com seinen Vertragspartnern kurzfristig mit, dass das Buchungsportal unbeeindruckt von der Abmahnung des Bundeskartellamts vom 2. April 2015 weiterhin auf seiner Ratenparitätsklausel bezüglich der Hotel-Websites beharre. Setze der Hotelpartner die Zusammenarbeit mit dem Portal nach dem 1. Juli fort, träten die neuen AGB von Booking.com automatisch in Kraft.

                  Booking.com will an Ratenparität mit Hotels festhalten – Nur teilweise Zugeständnisse

                    (Amsterdam, 25. Juni 2015) Es klingt wie ein Einlenken, ist aber nur eine Nebelkerze: Europas stärkstes OTA booking.com gebe klein bei und verzichte auf die geforderte Ratenparität, heißt es in einer neuen Pressemitteilung von heute. Jedoch gilt dies nur für einheitliche Zimmerpreise der Hotelpartner auf anderen Buchungsportalen. Die Ratenparität bleibt jedoch im Kern erhalten: Die Zimmerpreise bei booking.com und auf den Hotel-Webseiten müssen weiterhin gleich bleiben. Damit versucht man bei der Priceline Group, zu der booking.com gehört, die Wettbewerbsbehörden in Frankreich, Italien und Schweden zu beschwichtigen.

                    Hoteliers setzen sich gegenüber OTA in Sachen Buchungsprovision allmählich durch - Bei der Ratenparität dagegen herrscht Krieg (Foto: Media Images/fotolia.com)

                    Ratenparität per Gesetz verbieten: Vorbild Frankreich – Österreichs Hoteliers fordern ähnliches Gesetz – Wo bleibt der Vorstoß in Deutschland?

                      (Paris/Wien/Berlin, 25. Juni 2015) Per Onlinepetition lässt sich eine erste politische Speerspitze vorantreiben: Nach dem Vorbild aus Frankreich fordern nun auch Österreichs Hoteliers, die Ratenparität per Gesetz zu verbieten. Damit soll u.a. dem übermächtigen OTA booking.com Einhalt geboten werden. In Deutschland steht die von Buchungsportalen geforderte Ratenparität zwar unter Beobachtung der Wettbewerbshüter, aber kann faktisch ausgeübt werden. Nun bleibt abzuwarten, wann und wer einen ersthaften politischen Vorstoß für eine gesetzliche Regelung auch hierzulande vorantreibt.

                      Future Meeting Space

                      Booking.com gibt nun auch in Deutschland ein bisschen nach: Verhasste Bestpreisklausel wird lediglich teilweise eingeschränkt

                        UPDATE (Berlin, 19. Mai 2015) Booking muss auf massivem Druck der EU-Kommission hin nachgeben, aber nur ein bisschen: Die unter Hoteliers geradezu verhasste Bestpreisklausel werde nun auch in Deutschland aufgegeben, heißt es in einer Pressemitteilung. Dies betreffe die Ratenparität zu anderen Onlinebuchungsportalen, nicht jedoch die Zimmerpreise der Hotels selber. Wie in anderen westeuropäischen Ländern fordert booking.com als wohl stärkstes Hotelportal von seinen Hotelpartnern dieselben Preise wie in den Hotel-eigenen Internet Booking Engines (IBE). Damit sind auch die deutschen Hoteliers von ihrer Preishoheit immer noch weit entfernt.

                        Bei hrs.de wird die Hotelsuche künftig nach Gästebewertungen bestimmt (Foto: Ben Chams/Fotolia.com)

                        HRS scheitert mit Beschwerde gegen das Bundeskartellamt – OLG Düsseldorf erklärt Paritätsklauseln von HRS für klar wettbewerbswidrig

                          (Düsseldorf, 09. Januar 2015) Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat die Beschwerde des Hotelbuchungsportales HRS gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes zu seinen Meistbegünstigungsklauseln vollumfänglich abgewiesen. Mit solchen Vertragsklauseln hatte HRS seine Hotelpartner über viele Jahre beispielsweise verpflichtet, nirgendwo günstigere Zimmerraten als auf dem Online-Portal anzubieten. „Dies ist ein enorm wichtiger Baustein zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit für die Hotellerie“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), den Ausgang des Prozesses.

                          Hotellerie bleibt in Erfolgsspur: Bettensteuern sind ungerecht und gefährden Tourismusentwicklung – Meistbegünstigungsklauseln im Online-Vertrieb abschaffen – Überhöhte Kreditkartengebühren absenken

                            (Berlin, 26. März 2014) Das Beherbergungsgewerbe in Deutschland konnte im Jahr 2013 seine Übernachtungszahlen zum vierten Mal in Folge steigern und erreichte mit einem Plus von 1,1 Prozent einen neuen Rekordwert von 411,8 Millionen. “Die deutsche Hotellerie hat sich damit erneut als Impulsgeber der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwiesen”, sagte Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland, am Mittwoch in Berlin anlässlich der Präsentation des IHA-Branchenreports “Hotelmarkt Deutschland 2014”. Dieser durch die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen initiierte Turnaround schlug mit einem Zuwachs von 1,9 Prozent auch bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten überproportional zu Buche (Gesamtwirtschaft +1,2 Prozent). Große Sorgen und Ärger bereiten den Hoteliers im Lande allerdings die mittlerweile schon in 16 Städten und Gemeinden zur Finanzierung der kommunalen Haushalte eingeführten Bettensteuern. Auch die von Online-Buchungsportalen weiterhin angemahnten Meistbegünstigungsklauseln behindern die wirtschaftliche Entwicklung der Hotellerie und einen fairen Wettbewerb. Hoffnung auf eine nachhaltige Kostenentlastung setzt die Branche dagegen auf die von Europäischer Kommission und Parlament vorgesehene Senkung der Kreditkartengebühren (Interbankenentgelte).

                            Bester Preis bei Buchung direkt im Hotel – Hotel Königshof in Garmisch will Differenz erstatten, wenn woanders ein günstigerer Zimmerpreis zu finden ist

                              (Garmisch-Partenkirchen, 19. März 2014) Rückbesinnung auf alte Stärken: Gesa Rix, Direktorin des Hotel Königshof in Garmisch, will ihre Gäste für Direktbuchungen im Hotel mit zehn Prozent Preisvorteil belohnen. Das Hotel garantiere den günstigsten Preis bei der Onlinereservierung oder telefonischen Buchung und gibt zusätzliche eine Preisgarantie: Sollte das gebuchte Zimmer für den gleichen Buchungszeitraum, in der gleichen Zimmerkategorie, denselben Verkaufskonditionen und Tarifbestimmungen woanders zu einem günstigeren Zimmerpreis mit allen Gebühren und Steuern buchbar sein, werde die gebuchte Rate angepasst, d.h. nach unten korrigiert. Zusätzlich würden dem Gast zehn Euro bei der Abschlussrechnung gutgeschrieben – als Entschuldigung.

                              Ratenparität: HRS fühlt sich unfair behandelt – Beschwerde gegen Vorgabe des Bundeskartellamtes

                                (Köln/Berlin, 24. Februar 2014) Er fühlt sich unfair behandelt: HRS-Chef Tobias Ragge legte Beschwerde gegen den Entscheid des Bundeskartellamtes gegen die Ratenparität ein. Dies sagte er in einem Interview für den Berliner “Tagesspiegel”. In Groißbritannien und USA hätten Gerichte bei Klagen anders entschieden, so sein Hauptargument. Der “Sonderweg” in Deutschland benachteilige HRS gegenüber anderen Buchungsplattformen.

                                Ratenparität gefallen: Die neue Jagd nach Hotelgästen – Neue Strategien im Hotelmarketing nötig – Interview mit Henry Leitmann von kurzurlaub.de

                                  (Schwerin, 28. Januar 2014) Die Preisparität beim Vertrieb von Hotel-Angeboten ist gefallen. Vom 1. März an hat das Bundeskartellamt der Buchungs-Plattform HRS untersagt, das exklusive Recht auf den niedrigsten Preis der jeweiligen Hotel-Offerte zu haben. Wie der Markt jetzt funktioniert und welche Möglichkeiten sich ergeben, erklärt Henry Leitmann von kurzurlaub.de im Interview.

                                  Ratenparität könnte überleben – HRS will Versprechen halten: Wird ein Zimmer auf einen anderen Portal günstiger angeboten, soll die Differenz beglichen werden

                                    (Köln, 27. Dezember 2013) Wird die Ratenparität doch noch beibehalten, zumindest teilweise? HRS will auch künftig seinen Kunden die Differenz begleichen, wenn ein Hotelzimmer auf einen anderen Buchungsportal günstiger angeboten werden. Dieses Versprechen “zum besten Angebot” erneuerte das Kölner Unternehmen, zu dem auch hotel.de und tiscover.com gehören, nach dem Verbot der sog. Bestpreis-Klausel durch das Bundeskartellamt. Erst kürzlich rief HRS-Chef Tobias Ragge die Hotelpartner zu Fairness auf; wir berichteten.

                                    HRS ruft zu Fairness auf: Bei Zimmerraten nicht schlechter als Booking und Expedia stellen

                                      (Köln, 23. Dezember 2013) Der Vorteil ist dahin: HRS büßte nun als erstes Hotelbuchungsportal einen Teil seiner Handelsmacht über die Hotelpartner ein – das Bundeskartellamt hat die sog. Bestpreisklausel für unzulässig erklärt; wir berichteten. Nun bittet HRS-Chef Tobias Ragge die Hoteliers um Fairness: Man solle bei den eingestellten Zimmerraten nicht schlechter gestellt werden als Booking und Expedia.

                                      Was kommt nach der Ratenparität? Wirksame Strategien für Direktvertrieb gefragt – Aus für Bestpreisklausel von HRS – Bundeskartellamt starten auch Verfahren gegen Booking und Expedia

                                        (Hamburg/Bonn, 21. Dezember 2013) Die Entscheidung war überfällig: Das heute erfolgte amtliche Aus der sog. Bestpreisklausel bei HRS durch das Bundeskartellamt war seit Monaten zu erwarten. Die Kartellwächter starten nun ihr Verfahren auch gegen Booking und Expedia, auch keine große Überraschung. Obwohl HRS die Angelegenheit versucht herunter zu spielen – die Bestpreisklausel sei ohnehin schon ausgesetzt gewesen, allerdings erst auf amtlichen Druck hin – stellt sich nun als wichtige Frage: Cui bono? Wem nützt das offizielle Verbot der Ratenparität tatsächlich? Denn in der Tat war vor rund zehn Jahren in der Hotellerie der Ruf nach einheitlichen Zimmerpreisen im Internetvertrieb aut geworden; wie es richtigerweise HRS-Chef Tobias Ragge auch mehrmals gesagt hatte. Die Folgen für die Post-Ratenparität-Ära sind wieder einmal stark herausforderung: Wie hat eine wirksame Preisstrategie für den elektronischen Zimmerverkauf auszusehen? Eine einfache Formel wie etwa bei Buchung auf der Hotel-Website immer 15 Euro günstiger, klingt nicht überzeugend.

                                        Hotrec fordert Hotelbuchungsportalen dazu auf, unverzüglich auf Paritätsklauseln zu verzichten

                                          (Brüssel, 04. Dezember 2013) Meistbegünstigungsklauseln – namentlich Raten-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparität – sind in den Verträgen und AGB der meisten Hotelbuchungsportale verankert, obwohl diese Klauseln im Widerspruch zum EU-Recht stehen und von immer mehr Kartellbehörden und Gerichte in Europa als kritisch eingestuft werden. „Hotelbuchungsportale sollten sich unverzüglich und freiwillig dazu bekennen, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und auf jede Art von Meistbegünstigungsklauseln in bestehenden und zukünftigen Verträgen zu verzichten. Sollten OTAs weiterhin Raten-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparität von ihren Hotelpartnern einfordern und durchsetzen, wird Hotrec auf koordinierte Maßnahmen der nationalen und europäischen Wettbewerbsbehörden zu setzen, um das Recht auf unternehmerische Freiheit durchzusetzen, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen und wirtschaftlichen Schaden von der Branche abzuwenden“, stellt Hotrec-Präsident Kent Nyström klar.

                                          Amazon gibt Preisparität auf – Fällt nun auch Ratenparität bei HRS?

                                            (Bonn, 26. November 2013) Die erste, große Bastion ist gefallen: Amazon verzichtet künftig auf das Preisdiktat der Preisparität. Das Bundeskartellamt stellte nun ein entsprechendes Verfahren gegen den Onlinehändler ein. Nun steht die Frage um die Ratenparität in der Hotellerie an. Fällt in Kürze auch die sog. Bestpreis-Klausel bei HRS?