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rechtswidrig

Bettensteuer in Dresden ist rechtswidrig

    (Dresden, 09. Oktober 2014) Die Matratzen-Maut in “Bad” Dresden ist rechtswidrig. Dies urteilte nun das Sächsische Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen.

    Kölner Bettensteuer rechtswidrig – Oberverwaltungsgericht Münster gibt Hoteliers Recht

      (Berlin, 23. Januar 2013) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Satzung der Stadt Köln für die Erhebung der so genannten Bettensteuer unwirksam ist. „Nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht, dass Bettensteuern in Deutschland keine Zukunft haben“, sagte Dehoga-Präsident Ernst Fischer. Damit ist das Gericht der Auffassung des Dehoga gefolgt.