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Ärger im Urlaub: Für Lärm, Schmutz und Baustellen gibt es oft Geld zurück – Mängel sofort bei der Reiseleitung melden und dokumentieren

    (München, 27. Juli 2013) Wenn die schönsten Tage des Jahres durch gravierende Mängel getrübt werden, ist der Ärger groß. Meist sind es Baustellen im Hotel oder in der direkten Umgebung, Lärm oder Dreck, für die Urlauber nachträglich eine Minderung des Reisepreises fordern. Wenn bei Beschwerden keine Einigung mit dem Reiseveranstalter erzielt werden kann, landen solche Fälle vor Gericht. Damit Urlauber wissen, ob und wann sich dieser Weg lohnt, hat der ADAC über 270 Urteile rund um Reisemängel zusammengestellt.