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Reisepreis

Ärger im Urlaub: Für Lärm, Schmutz und Baustellen gibt es oft Geld zurück – Mängel sofort bei der Reiseleitung melden und dokumentieren

    (München, 27. Juli 2013) Wenn die schönsten Tage des Jahres durch gravierende Mängel getrübt werden, ist der Ärger groß. Meist sind es Baustellen im Hotel oder in der direkten Umgebung, Lärm oder Dreck, für die Urlauber nachträglich eine Minderung des Reisepreises fordern. Wenn bei Beschwerden keine Einigung mit dem Reiseveranstalter erzielt werden kann, landen solche Fälle vor Gericht. Damit Urlauber wissen, ob und wann sich dieser Weg lohnt, hat der ADAC über 270 Urteile rund um Reisemängel zusammengestellt.

    Urlaubsreklamation: Schnell reagieren, um Ansprüche zu sichern – TÜV Rheinland: Zuerst mit dem Hotel in Verbindung setzen – Frankfurter Tabelle informiert über Reisepreisminderungen

      (Köln, 18. Juni 2013) Endlich, dem wohlverdienten Urlaub scheint nichts mehr im Wege zu stehen. Tolle Angebote in Katalogen und im Internet locken mit Erholungs- und Bildungsreisen mit Kultur, interessanten Städten oder traumhaften Stränden. Schlecht, wenn dann vor Ort herbe Enttäuschungen auftreten wie schmuddelige Zimmer, Klimaanlage oder Fahrstuhl defekt, vom versprochenen Meerblick ist nichts zu sehen oder Baustellenlärm stört die Postkartenidylle. Olaf Seiche, Experte bei TÜV Rheinland für die Prüfung und Zertifizierung von Servicequalität, gibt den entscheidenden Tipp: “Nicht lange herumärgern, sondern die Problematik so schnell wie möglich angehen und erledigen, damit der Resturlaub noch genossen werden kann.”

      Urteil zu Vorauszahlungen bei Urlaubsreisen; Bei 20 Prozent ist Schluss – ADAC befürwortet verbraucherfreundliche Entscheidung

        Reiseveranstalter dürfen bei Buchung einer Pauschalereise von ihren Kunden nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises als Vorauszahlung verlangen. Dies entschied kürzlich das Landgericht Leipzig und schlug sich damit auf die Seite des Verbrauchers. Klauseln, die eine höhere Anzahlung vorsehen sind unzulässig. Der ADAC sieht in diesem Urteil (Az. 08 O 3545/10) eine weitere Stärkung des Verbraucherschutzes, da der Kunde vor willkürlichen Vertragbedingungen in der Reisebranche geschützt wird.