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Reiseurteil

Gepäck beim Fliegen: Man muss mit Extra-Kosten rechnen

    Köln/München, 03. September 2016 – Bei der Buchung eines Fluges ist ohne entsprechende Zusicherung in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen wird. Im entschiedenen Fall kaufte der Kläger aus Köln bei einem Unternehmen, das ein Flugbuchungsportal anbietet, über dessen Internetportal zwei Flugtickets von Berlin nach Tel Aviv. Dies geht aus einem neuen Reiseurteil des Amtsgerichtes München hervor.