BGH-Urteil: Flüge ausgefallen wegen Aschewolke – Kündigung eines Reisevertrages rechtens
(Karlsruhe, 20. Dezember 2012) Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Reisevertrag über eine Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt gekündigt werden darf, wenn die Flugverbindungen zum Ausgangspunkt der Kreuzfahrt wegen eines behördlich angeordneten Flugverbots ausgefallen sind.