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Steuerhinterziehung

Gastgewerbe unter Generalverdacht: Steuerhinterziehung und Hygienesünder – Wer sind eigentlich die schwarzen Schafe? Die Politik knöpft sich Hotellerie und Gastronomie immer stärker vor

    Berlin, 16. Dezember 2016 – Harte Zeiten stehen bevor: Ab 2018 können Finanzbeamte unangekündigten sog. Kassennachschauend durchführen. Dies ist nun vom Bundesrat ratifizierten Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgesehen. Erneut steht die Branche unter Generalverdacht, nicht nur wegen Schwarzgelder, sondern auch wegen Hygienemängeln. Der Gegenwind wird stärker.

    Steuerhinterziehung: Selbstanzeige wird verschärft

      (Berlin, 09. Dezember 2014) Der Finanzausschuss des Bundestages hat den Weg zu Änderungen am System der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht frei gemacht. Die Vorschrift soll erheblich enger gefasst werden als bisher.

      Steuerrecht: Verschärfung bei Selbstanzeigen

        (Berlin, 04. November 2014) Die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht sollen erheblich enger gefasst werden als bisher. So sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung unter anderem niedrigere Grenzwerte vor. So soll die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden. Der zu zahlende Geldbetrag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden.

        Steuerpflicht bei Schenkungen oder Steuerhinterziehung-Deluxe – Fallstricke für Schenker, Beschenkte und Behörden

          Von Dr. Johannes Fiala & Dipl.-Math. Peter A. Schramm – Mai 2013

          Bei Schenkungen braucht niemand eine Steuererklärung abgeben, solange keine Aufforderung der Finanzverwaltung erfolgt ist. Jedoch besteht für Schenker und Erwerber die Pflicht die Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen, § 30 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Auch wer sich sicher ist, daß keine Steuer anfällt, sollte sich ein „Negativtestat“ – also eine Bestätigung daß keine Steuer anfällt – vom zuständigen Finanzamt geben lassen. Wer besonders gewissenhaft ist, und legal diese Abgaben mindern möchte, sollte insbesondere bei Schenkung von Immobilien und Versicherungen – schon gar, wenn dabei zur Steueroptimierung Leibrenten-, Pflege- u.ä. Zusagen vorbehalten sind – einen Sachverständigen mit der Bewertung beauftragen.