Kurioser Namensstreit um Severin’s Resort auf Sylt – Wer verwechselt ein Hotel mit einer Kirche?
Keitum/Sylt, 07. Oktober 2016 – Nötig wird ein Grundsatzurteil des BGH: Der kuriose Namensstreit um das Severin’s Resort & Spa in Keitum auf Sylt wird voraussichtlich Folgen haben, so oder so für die gesamte Hotellerie. Die nun vom Oberlandesgerichts Schleswig in einem Revisionsverfahren gefällte Entscheidung, durch die Hotelbezeichnung trete eine „Zuordnungsverwirrung“ zur über 600 Jahre alten Kirche St. Severin im Ort auf, wirft weitere Fragen auf: Wird ein „Hotel Zur Post“ mit der örtlichen Postfiliale verwechselt? Würde jemand ein „Hotel Am Rathaus“ mit der zentralen Behörde der Gemeinde verwechseln?