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Urteile

Sturm & Blitze - Foto: Agencja AIAC/Pixabay

Vorsicht Sturm! Was für den Herbst zu beachten ist

    Düsseldorf, 06. September 2016 – Bei einem spätsommerlichen Sturm muss jedem klar sein, dass es zu Windstößen kommen kann, die erheblichen Schaden anrichten können. Lässt man die nötige Vorsicht vermissen, verliert man unter Umständen wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz. Dies gilt auch für Hotels.

    Sind Erwachsenen-Hotels “problematisch”? Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Kinder-Verbot könnte gegen Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen

      Berlin – Irre Diskussion: Die jüngsten Medienberichte über Ausschluss von Kindern unter 16 Jahren in einigen wenigen Häusern führte bereits zu Schlagzeilen wie “Kinderhasser-Hotels”. Nun legte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach: Ein Kinder-Verbot könnte gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, weil damit auch Erwachsenen, eben: Eltern, der Zutritt verweigert würde. Wie weit das AGG tatsächlich anwendbar ist, war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von richterlichen Entscheidungen. Offenbar bedarf es erneut eines Grundsatzurteils über das Hausrecht von Hoteliers.

      Alles zu Franchising – Deutscher Franchise-Verband öffnet seine Rechtsdatenbank für Nicht-Mitglieder

        (Berlin, 23. Oktober 2013) Franchising ist in der Hotellerie auf dem Vormarsch. Gerade erst wurde der Betrieb des Le Royal Méridien Hamburg an Munich Hotel Partner vergeben – im Franchising. Auch bei Accor werden immer mehr Hotels im Franchising betrieben. Dies geht nicht immer reibungslos vonstatten. Nun bietet der Deutsche Franchise-Verband (DFV) seine umfangreiche Datenbank zum Thema Franchise-Recht, die bisher nur Verbandsmitgliedern zugänglich war, auch Nicht-Mitgliedern an. Die Nutzer der Datenbank können u.a. gezielt nach Urteilen suchen, Stichworte recherchieren und der aktuellen Rechtsprechung sowie Diskussionen auf dem Gebiet des Franchise-Rechts folgen.

        Hygienepranger: Aus nun auch in München – Bayerische Verwaltungsrichter zweifeln Konformität mit Europarecht an – Ähnliches Urteil in Baden-Württemberg

          (München, 26. März 2013) Vorläufiges Aus für den „Hygienepranger“ nun auch in München: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) untersagt der Stadt München vorläufig, die bei amtlichen Lebensmittelkontrollen festgestellten Hygienemängel im Gastgewerbe auf der eigenen Internetplattform zu veröffentlichen. Die aktuelle Regelung gehe nicht knform mit dem geltenden Europarecht, heißt es zur Begründung. Ende Januar hatte bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Hygienepranger im Ländle vorläufig untersagt.