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Urteil: Privatwohnung darf nicht zum Hotel werden – Grundsatzentscheidung am Bundesgerichtshof wichtig für Hotellerie

    (Karlsruhe, 09. Januar 2014) Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Touristen untervermieten. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden. Die Vermietung an Touristen sei etwas anderes als die Wohnung dauerhaften Untermietern zu überlassen, heißt es in dem Urteil. Die Richter gaben den Vermietern einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin recht. Sie hatten ihren Mieter verklagt, weil dieser die 42-Quadratmeter-Wohnung tageweise an Touristen untervermietet hatte. Zwar war ihm seit 2008 die Untervermietung „ohne vorherige Überprüfung“ erlaubt. Damit seien jedoch nicht Touristen gemeint gewesen, argumentierten die Vermieter. Diese Grundsatzentscheidung engt die weit verbreitete Möglichkeit, private Wohnungen als Hotelersatz anzubieten, ein und ist ein Sieg für die Hotellerie.

    Nordic Hoice Hotels schaffen Pornos im Hotel-TV-System ab

      (Oslo, 14. August 2013) No Porno please: Skandinaviens größte Hotelkette Nordic Choice (171 Hotels) schafft “Blue Movies” im Pay-TV-Angebot ab. Dem Eigentümer Peter Stordalen geht es dabei weniger um den Schutz seiner Hotelgäste, sondern um Nachhaltigkeit.

      EU verbietet ab 2014 Olivenöl-Kännchen in Restaurants

        (Brüssel, 21. Mai 2013) Neue Lachnummer aus Brüssel: Laut EU sollen ab 2014 offene Olivenöl-Kännchen auf den Tischen in Restaurants verboten werden. Dann soll es nur noch versiegelte Flaschen geben. Der Dehoga-Bundesverband dazu: “Das ist die Lachnummer schlechthin.”

        Hygienepranger nun auch in Hessen vorläufig untersagt – Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt rechtliche Einschätzung des Dehoga-Landesverbandes

          (Kassel, 15. Mai 2013) In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Webseiten schon abgeschaltet: Nun kommt auch das (vorläufige) Aus für den Hygienepranger in Hessen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nun in einem aktuellen Beschluss (vom 23. April 2013) im Rahmen eines Eilverfahrens die Veröffentlichung, die bloß auf allgemeine Hygienemängel hinweist, vollständig untersagt. Die Anprangerungen im Internet nach dem neuen § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sind damit verboten.

          Reisesouvenirs – Verbotene Mitbringsel können teuer werden – ADAC: Finger weg von Tieren, Pflanzen und Antikem

            Wer bei seiner Rückkehr aus dem Urlaub nicht wie jüngst Entwicklungsminister Niebel wegen eines unverzollten Teppichs in Bedrängnis geraten will, sollte sich genau über das geltende Recht informieren. Urlauber sollten laut ADAC ganz auf exotische Souvenirs, die aus Tiermaterialien hergestellt wurden, verzichten. Nicht nur ausgestopfte Krokodile können bei der Einreise nach Deutschland Ärger am Zoll verursachen, sondern auch weitaus unauffälligere Dinge wie etwa Muscheln, Korallen oder Schneckengehäuse. Manche Pflanzen- oder Tierpräparate sind geschützt und dürfen auf keinen Fall ausgeführt werden. Wer mit Erzeugnissen aus geschützten Tieren erwischt wird, muss mit hohen Geldbußen und Haftstrafen rechnen.