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Veröffenlichung untersagt

Erneuter Rückschlag für Internetpranger: Berliner Bezirk muss Café von “Prangerliste” nehmen

    (Berlin, 30. November 2012) Neuer Rückschlag für die amtlichen Internetpranger: Nun verbietet das Verwaltungsgericht Berlin dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Bewertung von Gaststätten im Internet (Urteil vom 28. November 2012, Aktenzeichen VG 14 K 79.11). Ein Café-Betreiber hatte gegen die Veröffentlichung in der von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz geführten „Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften“ geklagt. Diue Richter monieren, dass für die eine „schlechte Beurteilung mit Prangerwirkung“ die gesetzliche Grundlage fehle. Es spreche bereits viel dafür, dass die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes im Lebensmittelbereich nur Warnungen vor konkreten Erzeugnissen erlaube.