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Rheinland-Pfalz: Kommunen dürfen Tourismusbeitrag erheben

    (Mainz, 08. Juli 2015) In Rheinland-Pfalz sollen künftig alle Kommunen mit Aufwendungen für den Fremdenverkehr auch einen Tourismusbeitrag erheben können. Der Ministerrat hat einem entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes zugestimmt. „Zukünftig soll es allen Gemeinden möglich sein, einen Fremdenverkehrsbeitrag zur Refinanzierung ihrer Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung ihrer Fremdenverkehrs- und Kureinrichtungen zu erheben – ungeachtet der Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde, Erholungs- oder Kurort“, sagte Innenminister Roger Lewentz.