Reiseurteil: Waschbecken im Hotelzimmer bricht ab und verletzt Gast – Reiseveranstalter haftet nicht
(München, 17. Juni 2014) Der Reiseveranstalter haftet nicht wegen eines Reisemangels, wenn ein ursprünglich ordnungsgemäß angebrachtes Waschbecken aus der Wand bricht und dies nicht vorhersehbar war und die Lockerung nicht erkennbar war.
Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az. 274 C 14644/13).