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Top-Hotelier Marco Nussbaum: Wer nicht in Online-Marketing bereits ist zu investieren, kann gleich das Handtuch schmeißen

Markenschutz bleibt große Herausforderung für Hotels – Brand Bidding auf Hotelnamen grundsätzlich zulässig

    (Hamburg, 20. Februar 2015) Ärgerlich, aber legal: Das sog. Brand Bidding von OTA auf die Namen von Hotelpartnern ist grundsätzlich zulässig, wenn auch im engen Rahmen. Dies geht aus den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes klar hervor. Wenn nun booking.com mit dem Namen vom Prizeotel Hamburg bei Google wirbt, wäre dies statthaft (im gewissen Rahmen) – auch wenn sich Prizeotel-Gründer Marco Nussbaum nun in einem offenen Brief darüber beklagte. In einem auf seinem Blog veröffentlichen Schreiben an Booking.com-Chef Peter Verhoeven moniert er die IT-Praxis, ihm Gäste wegnehmen zu wollen (“Guestnapping”). Zudem würden die AdWords-Kosten durch das Brand Bidding um das “Zehnfache” verteuert, errechnete Nussbaum. Nun versucht er, den Buchungsdienstleister booking.com – immerhin europäischer Marktführer von Hotel-Onlinebuchungen – öffentlich unter Druck zu setzen.