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Zimmerauslastung

Hotellerie: EU verlangt mehr Daten von Hotels

    Da die Europäische Union in einer neuen Verordnung zusätzliche Daten von Hotels verlangt, muss das Beherbergungsstatistikgesetz geändert werden. So müssen in Zukunft Hotels mit 25 und mehr Zimmern zusätzlich zu den schon bisher erhobenen Angaben Daten zur Zimmerauslastung übermitteln, um die aus der EU-Verordnung resultierenden Lieferverpflichtungen erfüllen zu können, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes.