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Zucker

Preisabsprachen bei Zulieferern: Millionen-Nachteile auch für Hotellerie und Gastronomie – Rekord-Bußgelder gegen Brauereien

    (Bonn, 03. April 2014) Der jüngste Schlag war heftig: Das Bundeskartellamt verhängte gegen sieben Großbrauereien Bußgelder in Höhe von insgesamt 231,2 Millionen Euro. Damit erreichen verbotene Preisabsprachen unter Lieferanten einen neuen , traurigen Höhepunkt. Zuvor gab es ebenso Millionen-Bußgelder gegen Zucker-Hersteller, Kaffee-Röstern und auch Tapeten-Produzenten sowie Porzellan-Hersteller. Welche Nachteile die Preisabsprachen der Konkurrenzen jeweils auch für das Gastgewerbe haben, lassen sich nur erahnen. Marktbeobachter schätzten die Preisnachteile auf Millionenbeträge.

    Der große Schummel mit den Light-Produkten

      Kekse und Kuchen mit „weniger Zucker“, Chips und Eis mit „weniger Fett“ können Kalorienfallen sein. Die Stiftung Warentest warnt in der Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift „Test“ davor, leichten Genussmitteln zu vertrauen. Bei diesen Light-Produkten werden Zucker oder Fette um mindestens 30 Prozent reduziert, aber durch andere Substanzen wie Fruchtzucker, Sirupe oder andere Kohlehydrate ersetzt. Unterm Strich ist die Kalorieneinsparung im Vergleich zum herkömmlichen Pendant oft nicht vorhanden oder nur gering. Leichte Genussmittel erleichtern höchstens das Gewissen, man greift unbedacht zu und isst mehr.