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Terrorgefahr: Was bei Geiselnahmen in Hotels und Restaurants zu tun ist

Polizei Bundespolizei GSG9

Polizei Bundespolizei GSG9(Frankfurt/Main, 15. Dezember 2014) Die Geiselnahme von Sydney schreckt auch hierzulande auf: Was ist in solchen Fällen in deutschen Hotels oder Restaurants zu tun? Unlängst erörterte der aus dem Fernsehen bekannte Hotel-Sicherheitsexperte Ulrich Jander (www.hotelchecker.tv) mit Terrorabwehr-Spezialisten des Bundeskriminalamtes mögliche Szenarien in deutschen Gastbetrieben. Entscheidend sei ein Notfallplan, der greifen müsse, so Jander. Für die Einsatzkräfte müssen Grundrisse und Baupläne der Gebäude sofort bereit stehen.

Das gehört zu einem Notfallplan bei Terrorangriffen (Ausschnitt):

  • Grundrissplan des Gebäudes muss zentral hinterlegt werden, auch Feuerwehreinsatzpläne
  • Kennzeichnung der zentralen Stromversorgung durch den Netzbetreiber, um den Strom schnell abstellen zu können.
  • Wo lassen sich Internetleitungen und TV-Kabeleinspeisung schnell abstellen?
  • Für Geiseln: Hinweise zu alternativen Kommunikationswegen (wenn unbeobachtet)
  • Welche Fluchtmöglichkeiten gibt es für Geiseln: Fenster, Kellerfenster, Dachausstieg, Fluchtwege über Dächer angrenzender Gebäude?
  • Wie können sich Gäste in Sicherheit bringen, Türen verbarrikadieren?

“Solche Vorbereitungen im sog. Travel Risk Management gehören heute leider zur Gefahrenabwehr”, so Jander. Die wichtigen Informationen sollten zentral auf Servern der Hotelzentralen oder bei Gastronomie-Franchisegebern hinterlegt werden.

Weltweit kommt es immer wieder zu Terrorangriffen auf Hotels wie zuletzt im Mumbai in Indien oder nun in einem Café in Sydney in Australien. Auch in Deutschland ist die Gefahr von rückkehrenden IS-Kämpfern und radikalisierten Salafisten stark gestiegen.