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Vernichtet Bürokratie Existenzen in der Gastronomie und Hotellerie? „Schreibtisch oder Tresen? Bürokratie am Zapfhahn!“

Guido Zöllick (Foto: Dehoga MV)
Guido Zöllick (Foto: Dehoga MV)
Guido Zöllick (Foto: Dehoga MV)

Schwerin – Klartext von Hoffnungsträger Guido Zöllick: Der Chef des Hotels Neptun in Rostock-Warnemünde und Präsident des Dehoga-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern prangert die ausufernde Überreglementierung an. “Allein in den letzten sechs Jahren haben wir rund 300 Gastronomiebetriebe und Landgasthöfe als Mitglied im Verband verloren, viele davon fanden keinen neuen Betreiber. Diese Tendenz sollte uns allen zu denken geben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die genannten Betriebe in der Fläche befanden und dort mit Sicherheit vormals eine wichtige soziale Funktion innehatten. Von daher ist es an der Zeit, dass man im politischen Raum nicht nur von Bürokratieabbau und Entbürokratisierung spricht, sondern endlich auch in diesem Sinne handelt!“

„Jedermann, ob Bürger oder Unternehmer, fühlt sich an der einen oder anderen Stelle überwacht, gegängelt, reglementiert und sieht sich behördlichem Misstrauen ausgesetzt. Unzählige Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Auflagen behindern in Deutschland unternehmerische Initiativen, gefährden Arbeitsplätze und gängeln die Bürger – Bürokratie kostet Zeit und kostet Geld. Von daher ist es für uns ein Gebot der Stunde, sich dieses Thema anzunehmen“, sagte Zöllick. „Vor allem unsere kleinen, mittelständischen und standorttreuen Gastronomie- und Hotelbetriebe leiden massiv unter einem stetig wachsenden europäischen und deutschen Bürokratismus“, so Zöllick.

Natürlich geht es nicht ganz ohne Gesetze und Verordnungen. Bei Lichte betrachtet, mag so manch Regelung ihre Berechtigung haben. Oft schießen die Behörden allerdings weit über das Ziel hinaus. Überall in Deutschland begegnet man dem bürokratischen Wahnsinn. Das statistische Bundesamt hat die Kosten, die der Gesamtwirtschaft durch gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten – Berichte, Anträge, Dokumentationen, Statistiken und Nachweise – entstehen, ermittelt. Das Resultat: 9.234 Informationspflichten, die Kosten in Höhe von 47,6 Milliarden Euro in der Wirtschaft verursachen, wobei 22,5 Milliarden Euro auf den nationalen Gesetzgeber und 25,1 Milliarden Euro auf europäische Vorgaben entfallen. Allein für der Erfüllungsaufwand für die Dokumentationspflichten im Zuge der Mindestlohngesetzgebung beträgt rund 10 Mrd. Euro. Dieses Geld fehlt in den Unternehmen, fehlt für dringend notwendige Investitionen.

Guido Zöllick weiter: „Allein der Blick in unsere Branche genügt. Befasst man sich einmal damit, was ein einfacher Gastronom im Rahmen seines Geschäftes alles schriftlich dokumentieren muss, ist man erstaunt, wie viel Papier sich hier ansammelt, ist man erstaunt wie viel Zeit in Form von Arbeitsstunden sich dahinter verbergen. Ob beispielsweise im Zuge der Mindestlohngesetzgebung, der Allergenkennzeichnung oder der Gefährdungsbeurteilung für die Berufsgenossenschaft, ob im Zusammenhang mit Belehrungen und Mitarbeiterschulungen beim Infektionsschutzgesetz, der Reinigung des Küchenbereiches oder der Kontrolle der Wareneingangstemperaturen, ob Schädlingsvorbeugung, Brandschutz oder Auflistung von Titelfolgen im Urheberrecht, überall gilt es zu dokumentieren, Listen zu führen und zu protokollieren.“

Seit dem Jahreswechsel belasten neue bürokratische Hürden das Gastgewerbe. Bspw. muss nunmehr im Zuge der Mindestlohngesetzgebung die tägliche Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dokumentiert werden. Präsident Zöllick dazu: „Es ist schon erstaunlich, wie in diesem Zusammenhang immer wieder das Märchen verbreitet wird, dass sich die Dokumentationspflichten nicht verändert hätten und der Aufwand der gleiche geblieben ist. Wo früher nur die reinen Überstunden gezählt wurden, müssen nun sämtliche Arbeits- und Pausenzeiten fast minutiös erfasst und täglich dokumentiert, zudem kontrolliert und die Dokumentation über Jahre aufbewahrt werden.“

Ein zweites bürokratisches Bundesthema, welches aber auch auf Länderebene ausstrahlt, ist die leidige Diskussion um die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung eines Hygienetransparenz-systems, dem sogenannten Hygieneinternetpranger. Auch in diesem Jahr gab es Versuche, eine neue bürokratische Hürde als Ermächtigungsgrundlage für eine solche Veröffentlichung zu schaffen, nachdem zahlreiche Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit die seinerzeitige Rechtsgrundlage für rechtswidrig erklärt haben und den Vollzug aussetzten. Guido Zöllick sagt dazu: „In der angestrebten Novellierung sind aus unserer Sicht die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt. Weder die geplante Löschungsfrist und Härtefallklausel, noch die unveränderte Bußgeldschwelle von 350 Euro, vermögen den mit einer Veröffentlichung einhergehenden gravierenden Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Von daher werden wir das Thema in der Podiumsdiskussion im Rahmen des Branchentages aufgreifen.“

„Eine Veröffentlichung, die im Zeitalter digitaler Medien naturgemäß gravierende Konsequenzen nach sich ziehen würde, kann aus unserer Sicht nur dann legitim sein, wenn konkrete Gesundheitsgefahren von einem Betrieb bzw. den beprobten Lebensmitteln ausgehen und der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren durch bestehende Kontroll- und Sanktionsinstrumente nicht gesichert ist.“, so Guido Zöllick, der weiter sagt: „Dabei gibt es die Rechtslage bereits heute her, dass Hygienesünder und schwarze Schafe mit dem langen Arm des Gesetzes – notfalls bis hin zur Betriebsschließung und Entzug der Konzession – bestraft werden. Missstände gehören abgestellt und mit der gesamten Härte der schon heute in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehenden Sanktionsmaßnahmen abgestraft. Dazu steht der Dehoga.“

Mit den Übernachtungssteuern in Schwerin und Wismar macht Präsident Zöllick zudem eine enorme bürokratische Belastung im Land aus. Beide erheben die Steuer in Höhe von fünf Prozent des Netto-Beherbergungsbetrages, ausgenommen von der Steuer sind Übernachtungen, die ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. Zum Nachweis müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder bei Selbstständigen eine amtlich vorgeschriebene Eigenbescheinigung vorgelegt werden.

Zöllick dazu: „Man kann sich leicht vorstellen, wieviel Papier hier allein innerhalb eines Monats zusammenkommt. All diese Vorgänge müssen geprüft und über Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich bedeutet die Steuer eine Belastung für die Mitarbeiterinnen an der Rezeption. Bei jedem Gast führen Sie die gleiche Diskussion, warum er zu Gast sei und ob er dies im Zweifel auch belegen könne. Auch dies kostet Zeit, Geld und Nerven. Die Hoteliers werden zu Steuergehilfen der Stadt, das kann nicht richtig sein.“

Abschließend sagte er: „Der Arbeitsalltag in den meisten unserer Betriebe wird immer mehr zum bürokratischen Hürdenlauf. Dabei fehlt uns zunehmend die Zeit für das eigentliche gastronomische Kerngeschäft – die Gastfreundschaft. Gastronomen und Hoteliers werden in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Diese Entwicklung zeigt sich leider auch in unserem Land. So manch Unternehmer hat die eine oder andere zusätzliche bürokratische Belastung zum Anlass genommen, um sein Geschäft für immer zu schließen.”