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Wann dürfen Hotelmitarbeiter eingreifen, wenn offensichtlich Gefahr im Verzug ist?

Blaulicht (Foto: Polizei)

Blaulicht (Foto: Polizei)Stuttgart – Die Familientragödie in einem Hotel in Kühlungsborn – hier kamen zwei Eheleute bei einem heftigen Streit offenbar durch Selbsteinwirkung mit einem Messe zur Tode – wirft die Frage auf: Wann dürfen Mitarbeiter eines Hotels eingreifen? Kriminaloberrat Harald Schmidt vond er polizeilichen Kriminalprävention gibt dazu umfassend Rat:

„Jeder Mensch ist schon von Gesetzes wegen verpflichtet (Stichwort unterlassene Hilfeleistung), anderen in ernsten Situationen zu Hilfe zu kommen. Eine pauschale, checklistenartige Vorgehensweise zu empfehlen ist jedoch schwierig, da jeder Fall anders ist. Wichtig ist aber, nicht wegzusehen, wenn Menschen um Hilfe rufen oder bestohlen, beraubt, bedroht und vielleicht sogar zusammengeschlagen werden.

Oft treten Straftäter in Gruppen auf. Für den Einzelnen fällt es dann schwer, zu helfen. In dem Fall wäre es falsch, alleine dazwischen zu gehen. Auch wenn eine Situation bereits gewalttätig eskaliert oder Waffen (Messer o.a.) im Spiel sind, sollte man sich fern halten.

Wenn man sich dennoch entschließt einzuschreiten, sollten so viele Menschen wie möglich zur Mithilfe bewegt werden, damit sinkt auch die Gefahr für den Einzelnen. Deswegen sollte man andere gezielt auf die Situation aufmerksam machen, z.B. indem man den Mann im Polo-Hemd direkt anspricht: ‘Sie, der Herr im Polo-Hemd, helfen Sie mir. Dort drüben braucht jemand unsere Hilfe!’ Appellieren Sie laut und deutlich an die umstehenden Leute.

Wichtig ist immer eine umsichtige Reaktion. Es gibt Situationen, in denen die Täter stärker und zu jeder Art von Gewalt bereit sind. Im Zweifel muss man auch nicht aktiv in einen Konflikt einschreiten, aber jeder führt heutzutage ein Handy oder Smartphone mit sich und kann den Notruf 110 wählen.

Wenn man eingreift, sollte man den Täter nicht ‘Duzen’; sonst könnten beispielsweise umstehende Passanten die Situation falsch interpretieren und einen rein persönlichen Konflikt (unter Freunden oder Verwandten) vermuten. Man sollte es auch vermeiden, den Täter zu provozieren oder sich provozieren zu lassen!

Zur Zivilcourage gibt es folgende sechs Regeln:

1. Ich helfe, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen
Jeder kann im Rahmen seiner Möglichkeiten helfen, dass eine Straftat vereitelt oder gebremst wird. Manchmal hilft schon ein lautes Wort oder eine kleine Geste, um den Täter einzuschüchtern und von seinem Vorhaben abzubringen. Wichtig ist auf jeden Fall eine umsichtige Reaktion: Niemand erwartet, dass man seine eigene Gesundheit aufs Spiel setzt und den Helden spielt.

Auch wenn der Täter stärker ist, kann man helfen:

  • Wegsehen oder weglaufen ist keine Lösung. Daher immer Mitstreiter suchen und umgehend die Polizei verständigen. Immer auf einen Abstand zum Täter achten und am besten das Opfer ansprechen: “Kommen Sie her zu uns, wir helfen!” Wenn man eingreift, macht man klar, dass Gewalt keine Privatangelegenheit ist.
  • Noch ein Tipp: Den Täter auf keinen Fall provozieren oder sich selbst provozieren lassen.

2. Ich fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf
Nie darauf warten, dass schon irgendjemand irgendetwas unternehmen wird. Im besten Fall als Erster reagieren und andere gezielt auf das Verbrechen aufmerksam machen. Gemeinsam ist man immer stärker als der oder die Täter.

3. Ich beobachte genau und präge mir Täter-Merkmale ein.
Zivilcourage bedeutet auch, eine gefährliche Situation genau zu beobachten, um später der Polizei Einzelheiten erklären zu können. Wenn man sieht, in welche Richtung der Täter gelaufen ist oder ob er eine auffällige Frisur o.Ä. hatte, sollte man sich dies sofort notieren. Denn ohne diese wichtigen Informationen kann die Polizei dem Opfer nicht helfen und auch nicht den Täter zur Rechenschaft ziehen.

4. Ich organisiere Hilfe unter 110
Je schneller die Polizei informiert wird, desto besser können die Täter ermittelt werden. Ein Handy oder Smartphone zum Beispiel kann helfen, Verbrechen aufzuklären.

5. Ich kümmere mich um Opfer
Erste Hilfe ist die beste Hilfe. Jedes Opfer muss sofort versorgt werden, denn oft kann jede Sekunde über Leben und Tod entscheiden. Deshalb sollte man sich unverzüglich um verletzte Personen kümmern, allein schon die Ausrichtung in einer stabilen Seitenlage kann für ein Opfer sehr wichtig sein.

6. Ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung
Viele Täter kommen ohne Strafe davon, weil sich Zeugen nicht bei der Polizei melden. Sei es aus Angst, Zeitmangel oder einfach aus Bequemlichkeit. Verbrecher werden dadurch geradezu ermuntert, ihre Straftaten fortzusetzen. Die Polizei ist in vielen Fällen auf die Hilfe von Zeugen angewiesen: Ohne genaue Beschreibung des Geschehens und des/der Täter/s ist eine Überführung nur sehr schwer möglich.”

Weitere Informationen zu Zivilcourage unter: www.aktion-tu-was.de