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Was ist wirklich wichtig für mein Hotel – in Sachen Hygiene, Sicherheit und Brandschutz – Und täglich grüßt das Murmeltier

Mein Revier: Ulrich Jander und Carsten Hennig bei Hotelcheck für TV-Dokumentation (Foto: Screenshot/Kabel1)

Von Ulrich Jander

Täglich kommen neue Gesetze und Verordnungen auf den Tisch, da müssen sich Hoteldirektoren schon auf den Hosenboden setzen, und schauen, dass ihr Betrieb alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Denn, wenn die Behörde kommt und Mängel findet, ist das Geschrei groß. Wie sieht es aber so aus, woher bekomme ich die Informationen, die für mein Hotel relevant sind?

Mein Revier: Ulrich Jander und Carsten Hennig bei Hotelcheck für TV-Dokumentation (Foto: Screenshot/Kabel1)
Mein Revier: Ulrich Jander und Carsten Hennig bei Hotelcheck für TV-Dokumentation (Foto: Screenshot/Kabel1)

Und da wird es für viele Hoteliers eng. Immer häufiger erreichen mich Hilferufe aus der ganzen Republik mit den Worten wie “Ich habe überall gesucht und bin im Internet auf Sie gestoßen, Sie sind meine letzte Rettung!

Wieso letzte Rettung? Zunächst höre ich mir die Fragen an und dann stelle ich mal ganz süffisant die Gegenfrage: „Sie haben doch eine Sicherheitsfachkraft, was hat die denn gesagt? Nun, die Antwort hat gelautet: “Schauen Sie im Internet selber nach, davon habe ich keine Ahnung, ich bin Förster“.

Als Hotelsicherheitsexperte macht man dann erst einmal große Augen… Aber es stimmt, dieser Herr ist in seinem Hauptberuf Förster und ist als Subunternehmer für einen großen Dienstleister als Sicherheitsfachkraft in der Hotellerie tätig.

Aber solche Dinge sind noch nicht mal eine Ausnahme. So hatte eine Personalleiterin ein medizinisches Problem mit einem Angestellten und suchte nach einer Lösung. Die Antwort: „Weiß ich nicht, ich muss mich erstmal schlaumachen.” Nach einiger Zeit erhielt sie dann tatsächlich eine Auskunft, doch zwei Wochen später kam der Schock: Für ihre Frage erhielt sie eine Rechnung über knapp
1.800 Euro, mit dem 2,8-fachen Stundensatz. Ihre Frage: Ist das rechtens? Nun ja, da stellt sich die Frage: Welche Verträge werden gemacht?

Das böse Erwachen kommt eh immer erst später. So hatte ein Hoteltechniker den Dienstleister zwecks einer Begehung mit der SIFA angerufen. Da verlangte der Dienstleister für eine Terminvereinbarung 53,00 Euro – ja geht’s denn noch?

Man stellt sich manchmal die Frage, warum sich Hoteliers so über den Tisch ziehen lassen. Ein weiteres Beispiel: In einem Fünf-Sterne Hotel hatte sich der Betriebsarzt über mehrere Jahre nicht blicken lassen. Dies fiel dann bei einem Direktionswechsel auf. Als man daraufhin die Betriebsärztin zur Arbeitssicherheitsausschusssitzung einlud, meckerte sie rum, warum sie dazukommen solle, sie würde das nicht einsehen. Dieselbe Ärztin weigerte sich dann bei einer Begehung, ein Protokoll zu verfassen. Sie würde nur Untersuchungen durchführen – und die Untersuchungen werden dann mit dem 3,2-fachen Satz abgerechnet!

Wenn die Hotels solche Dinge mit sich machen lassen, bitte! Aber es kann zulasten der Sicherheit der Mitarbeiter gehen, und wo so etwas hinführen kann, sieht man fast jeden Tag – so zum Beispiel bei dem Großbrand in einem Hotel-Gasthof Schneizlreuth mit sechs Toten Hotelgästen.

Einerseits soll man den Nachweis erbringen, dass man die gesetzlichen Auflagen des Arbeitsschutzes erfüllt. Auf der anderen Seite stehen die Kosten im Raum. Da kommt man schon mal auf die Idee, nach einem Billigstanbieter zu schauen, der nur einen Vertrag macht und keine Leistung erbringt.

Dies hatte eine Hoteliersfrau in NRW erfahren dürfen, im Vertrag stand drin „zur Vorlage bei der Behörde“, „aber wir erbringen keine Leistung“. Jetzt würde der normale Menschenverstand sagen, das sei Betrug, aber weit gefehlt! So hatte vor Jahren die Staatsanwaltschaft eine Anzeige abgeschmettert, mit den Worten „es ist kein Betrug, er hat drin stehen, dass er für das Geld keine Leistung erbringt“. Nun wollte die Dame aber Leistung gegen Geld haben. Da die Ärztin sich weigerte, kündigte sie ihm fristgemäß. Daraufhin wollte er 3.000 Euro Abfindung kassieren, was einem Betrag von sieben Jahren entsprochen hätte. Das sind Dinge, über die man nur den Kopf schütteln kann.

Wenn man auf eine Leistungserbringung drängt, droht der Dienstleister auch schon mal damit, mit dem Technischen Aufsichtsdienst im Schlepptau wiederzukommen, um das Hotel stillzulegen. Da kann man dann zuschauen, wie schnell das Hotel von seinen Wünschen einer Betriebsbegehung Abstand nimmt…

Man stelle sich nur vor, es passiert etwas im Hotel und es kommen Mitarbeiter oder Gäste zu Schaden. Dann treten im Anschluss die Ermittlungsbehörden auf. Wir geben den Anrufern deshalb schon gleich den Tipp: “Machen Sie eine Aktennotiz, dass sich der Dienstleister weigert, oder sprechen Sie mit dem TAD der BGN und erläutern Sie die Situation.” Die Anrufer und Ratsuchenden sind manchmal ganz froh, wenn sie auf solche Dinge hingewiesen werden und sie haben oft ein offenes Ohr für Hinweise.

Ein Hotel hatte beispielsweise erhebliche Verständigungsprobleme mit dem Betriebsarzt. Man wurde einfach nicht schlau aus dem, was er sagte. Ich wurde als Vermittler dazu gebeten und ich verstand ihn auch nicht – so gut war mein Russisch nicht…

Sie – als Betreiber oder Geschäftsführer eines Hotels oder gastronomischen Betriebs – stehen immer in der persönlichen Haftung. Da ist es zwar besonders wichtig, alles unter Kontrolle zu halten – aber lassen Sie sich nicht durch unbedachte Äußerungen ins Bockshorn jagen.

Ulrich JanderÜber den Autor: Ulrich Jander ist seit mehr als 20 Jahren als Sachverständiger für Brandschutz, Arbeitssicherheit, HACCP-Management und Travel-Risk-Management in der Hotellerie und Gastronomie bestens bekannt, u.a. durch zahlreiche TV-Dokumentationen. Seine detailreichen Auskünfte sind sehr begehrt: http://www.hotelchecker.tv