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Will die NGG dem Gastgewerbe mit falschen Zahlen schaden? Nur wenige Betriebe in Gastronomie und Hotellerie zahlten keinen Mindestlohn – Die echte Statistik

Berlin, 02. Juni 2017 – Die NGG spielt sich  als Tarifpartner ins Abseits: In einer Pressemitteilung ist von „alarmierenden Zahlen“ bei der Zollkontrolle im Gastgewerbe die Rede. Suggeriert wird, dass ein hoher Prozentanteil der Betrebe in Hotellerie und Gastronomie den Mindestlohn nicht bezahlen würden. Prompt titelte die „Süddeutsche Zeitung“ : „Das Gastgewerbe ist wohl nicht so sauber, wie es tut.“ Doch die genaue Statistik offenbar etwas ganz anderes: Gerade einmal 605 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns seien im vergangenen Jahr eingeleitet worden, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Bei insgesamt 9.579 Strafverfahren sind dies gerade mal sechs Prozent.

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In der Verlautbarung der NGG ist von 1700 Ermittlungsverfahren die Rede – nur: über 1.100 davon wegen Aufzeichnungspflichten. Bei Licht betrachtet ergeben die Statistiken keineswegs ein so prekäres Bild des Gastgewerbes. Schlamperei oder Kalkül? Bei der NGG häufen sich im Wahljahr die Angriffe auf die Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie – dabei fallen Verallgemeinerungen und pauschale Verunglimpfungen auf. Doch nun bringt eine nicht exakte Auswertung den nicht gerade angenehmen „Nebeneffekt“ mit sich: Das Gastgewerbe in Verruf zu bringen. Interessant: Stellungnahmen oder Gegenwehr vom führenden Branchenverband Dehoga lassen noch auf sich warten.

Beruhigend zu wissen, dass die Branche besser ist als ihr Ruf!“, sagte dazu der renommierte Betriebsberater Björn Grimm. „Auch wenn jeder Verstoß einer zu viel ist! Die Anzahl der Nebenvergehen aber veranschaulichen die Überlastung des Mittelstandes innerhalb der Bürokratie!“


Folgend die Auskunft des Finanzministeriums:

“Im Jahr 2016 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 6.030 Arbeitgeber geprüft und dabei 48.959 Personen befragt sowie 39.320 Personen anhand von Geschäftsunterlagen geprüft.

Im gleichen Zeitraum wurden in diesem Gewerbe 9.579 Strafverfahren, u. a. wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Betruges zu Lasten der Sozialleistungsträger oder wegen Zuwiderhandlungen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen, und darüber hinaus 6.472 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Davon wurden im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) 1.712 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, davon 605 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns und 1.107 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Nebenpflichten nach dem MiLoG (z. B. Aufzeichnungspflichten).

Die FKS  hat im vergangenen Jahr zudem im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe in 1.030 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz mit Bußggeldbescheid, Verfallbescheid oder Verwarnung abgeschlossen, davon 292 wegen der Nichtzahlung des Mindestlohns. Die Statistik sieht eine weitere Differenzierung bei der Erfassung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe nicht vor.”


Wortlaut der Pressemitteilung der NGG vom 29. Mai 2017:

Guido Zeitler
Guido Zeitler

„Die Hauptzollämter zwischen Itzehoe und Rosenheim prüften im letzten Jahr insgesamt 40.122 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 12,3 Millionen Euro und leiteten 3.694 Ermittlungsverfahren ein – 1.712 davon im Gastgewerbe. Der stellvertretende NGG-Vorsitzende Guido Zeitler nennt die Zahlen ‚alarmierend‘: ‚Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 1.700 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei 6.000 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.’“