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Wlan-Störerhaftung zu früh gelobt? Gesetzentwurf der Bundesregierung schützt nicht vor Unterlassungsansprüchen

Highspeed-Wlan in der Gastronomie zu Gigabit-Geschwindigkeiten (Foto: Vodafone)

Highspeed-Wlan in der Gastronomie zu Gigabit-Geschwindigkeiten (Foto: Vodafone)Berlin, 01. Juni 2016 – Der Wirtschaftsausschuss hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen noch zwei Änderungsanträge zum Entwurf des novellierten Telemediengesetzes (TMG) angenommen, nach denen das Haftungsprivileg der großen Telekommunikationsunternehmen auch für Betreiber offener Wlan-Hotspots in Hotels, Restaurants oder Cafés gelten soll. Doch auch der neue Gesetzesentwurf, der schon morgen im Deutschen Bundestag zur Abstimmung steht, schützt die Unternehmen nicht vor Unterlassungsansprüchen. Darauf weist der Hotelverband Deutschland (IHA) hin.

„Die Gesetzesänderung würde die WLAN-Anbieter zwar von Schadenersatzansprüchen freistellen, doch das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie bliebe wegen der Unterlassungsansprüche intakt. Hier muss der Gesetzgeber noch einmal nachjustieren, damit die Gesetzesänderung ihren Zweck einer stärkeren Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots nicht glatt verfehlt“, kritisierte Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hat das Haftungsprivileg in seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich nicht auf Unterlassungsansprüche erstreckt. Damit würden mit Hilfe der TMG-Änderung Wlan-Anbieter zwar von etwaigen Schadensersatzansprüchen freigestellt, aber nicht von Unterlassungsansprüchen, wenn Nutzer illegal urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen. Diese Unterlassungsansprüche werden in der Gesetzesbegründung zwar erwähnt, nicht aber im Gesetzestext. Damit könnten Wlan-Anbieter auch weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

 „So bleibt der Gesetzesentwurf hinter den geweckten Erwartungen und übrigens auch hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Die Vermeidung dieser Rechtsunsicherheit durch die Unterlassungsansprüche wäre jedenfalls nicht nur leicht möglich, sie ist zwingend geboten“, mahnt Luthe noch entscheidende Nachbesserungen an.